Datenschutzerklärung
Informationen zum Datenschutz/Datenschutzerklärung
Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Stuttgart
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart
++49 (0)711/685-0
poststelle@uni-stuttgart.de
Datenschutzbeauftragter:
Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
++49 (0)711/685-83687
datenschutz@uni-stuttgart.de
Zweck und Folgen der Nichtangabe:
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Prüfungsordnungen der Universität Stuttgart hat jede bzw. jeder Studierende das Recht, innerhalb eines Jahres, Einsicht in ihre bzw. seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüferinnen und Prüfer und in die Prüfungsprotokolle zu nehmen.
Das Recht zur Einsichtnahme stützt sich auf § 29 Absatz 1 Satz 1 LVwVfG Baden- Württemberg.
Daher wird auch durch das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart eine dementsprechende Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten, die am IAT angefertigt wurden, angeboten.
Zur Planung der Einsichtnahme in die Prüfungen durch die Studierenden, bietet das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart eine Anmeldemaske auf der Website des IAT an.
Die Pflichtangaben sind für die Koordination der Einsichtnahme erforderlich, ohne Pflichtangaben kann eine Einsichtnahme nur unter erschwerten Bedingungen und mit möglichen längeren Wartezeiten erfolgen.
Wir bitten Sie, sich daher über die Website des IAT anzumelden. Der Ansprechpartner das BfS – Büro für Studienangelegenheiten (untenstehend) steht Ihnen für alternative Anmeldungen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
Das Recht zur Einsichtnahme stützt sich auf § 29 Absatz 1 Satz 1 LVwVfG Baden- Württemberg.
Rechtsrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung zum einen mit § 9 Hochschul-Datenschutzverordnung in Verbindung mit § 12 Landeshochschulgesetz und zum anderen in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg in der ab 25. Mai 2018 geltenden Fassung.
Empfänger:
- Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT)
Die Anmeldemaske wird durch das IAT zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Anmeldedaten erfordert eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten. Die gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung besteht.
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) ist der Kooperationspartner des Instituts für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart und betreibt auch einen Datei-Server für das IAT. Auf diesem liegen nach dem Export auch die Anmeldedaten zur Einsichtnahme in Form einer Excel-Tabelle.
Auch E-Mails von und an den Ansprechpartner, der die Anmeldedaten verwaltet, werden vom E-Mailserver des IAO verarbeitet
Dauer der Speicherung:
Die nach dem Export der Anmeldedaten entstandene Excel-Tabelle wird mit Ablauf des zweiten Semesters gelöscht, das auf das Semester folgt, in dem die Teilnahme an der Prüfung, die zur Einsicht berechtigte, erfolgt ist (also ungefähr ein Jahr nach dem Prüfungstermin). So kann überprüft werden, ob der Studierende schon von seinem Recht der Einsichtnahme Gebrauch gemacht habt.
Ihre Rechte:
- Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an den Ansprechpartner das BfS – Büro für Studienangelegenheiten (untenstehend).
- Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Ergänzender Hinweis:
Cookies: Sollten bei Ihnen Cookies gesetzt werden, dann grundsätzlich nur so genannte »Session-Cookies«. Diese werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht.